Unfallgutachter Charlottenburg – schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall
Kfz-Gutachter erstellt Ihr Unfallgutachten
Ihr Unfallgutachter Charlottenburg ist in 60 Minuten bei Ihnen am Unfallort und erstellt Ihr Unfallgutachten. Objektiv und nur Ihnen verpflichtet, sichern Sie sich Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Unfall in vollem Umfang mit einem Kfz-Gutachten von Ihrem Unfallgutachter Charlottenburg.
Lassen Sie Ihr Schadengutachten nach einem Unfall so schnell wie möglich erstellen und rufen Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro am besten direkt nach dem Unfall an. Unser Gutachterhonorar wird zu 100 % von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen.
Wir stellen Ihnen die Leistungen unseres Unfallgutachters und Ihre Vorteile eines eigenen Kfz-Gutachtens nach einem Unfall vor.
Unfallgutachter Charlottenburg – Ihr Schadengutachten und Sofort-Hilfe
Sichern Sie sich Ihre Ansprüche nach einem Unfall in vollem Umfang
Tragen Sie keine Mitschuld am Unfallhergang, stehen Ihnen vielseitige Leistungen seitens der Versicherung des Unfallverursachers zu. Nur leider zahlen Autoversicherungen nicht besonders gerne und wenden zahlreiche Tricks an, um den Schaden zu minimieren, die Schadenregulierung hinauszuzögern und Leistungen zu streichen. Ohne Ihren Unfallgutachter Charlottenburg kann sich eine Schadenregulierung monatelang hinziehen und nicht selten geben Unfallopfer irgendwann nach, weil Sie dem Druck der Autoversicherungen nicht gewachsen sind.
Das muss nicht sein, denn Gutachterkosten werden zu 100 % von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, wenn Sie keine Mitschuld haben. Es gibt keinen Grund auf einen professionellen Unfallgutachter Charlottenburg zu verzichten und Ihre Schadensersatzansprüche in vollem Umfang geltend zu machen.
Unser Unfallgutachter ist innerhalb der nächsten 60 Minuten bei Ihnen am Unfallort und nimmt die Begutachtung für das Unfallgutachten sofort am Unfallort vor. Sollte der Unfall nachts passiert sein, erfolgt die Begutachtung sofort am nächsten Tag in der Werkstatt oder bei Ihnen zuhause.
Unfallgutachter Charlottenburg – Kfz-Unfallgutachten mit Schadenbewertung
Unser Service für Sie
Nach einem Verkehrsunfall mit einem PKW oder einem Motorrad ist ein Unfallgutachten grundsätzlich empfehlenswert, wenn Sie Ihre Ansprüche in vollem Umfang geltend machen wollen. Das professionelle Unfallgutachten unseres Kfz-Sachverständigen hat zudem Beweiskraft vor Gericht, sollte eine außergerichtliche Schadenregulierung nicht möglich sein.
Folgendes ist im Unfallgutachten enthalten:
- Reparaturkosten und Dauer der Reparatur
- Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
Weitere Versicherungsleistungen, auf Sie einen Anspruch haben:
- Kostenübernahme für das Kfz-Unfallgutachten
- Rechtsanwaltskosten bei freier Wahl des Anwaltes
- Abschleppkosten
- An- und Abmeldegebühren bei einem Totalschaden
- 130 % Regelung
- Umbaukosten
Unser Unfallgutachter Charlottenburg erstellt Ihr Kfz-Gutachten nach einem Unfall für PKW, Motorräder und Oldtimer und steht Ihnen zudem während der gesamten Dauer der Schadenregulierung zur Seite. Wir wehren uns gegen Kürzungen und Streichungen der Versicherung, analysieren, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und gehen notfalls auf gerichtlichem Wege vor, wenn die Autoversicherung Leistungen unrechtmäßig verweigert.
Wann wird ein Kostenvoranschlag und wann ein Unfallgutachten bezahlt?
Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Unfallgutachten
Da wir häufig gefragt werden, ob ein Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung nicht ausreiche, möchten wir Ihnen kurz den Unterschied und die Frage der Kostenübernahme erklären.
Liegt „nur“ ein Bagatellschaden vor, also ein Schaden, dessen Reparatur nicht höher als ca. 750,00 Euro ist, bezahlt die Autoversicherung des Unfallverursachers nur einen Kostenvoranschlag. Möchten Sie dennoch ein Unfallgutachten erstellen lassen, tragen Sie die Kosten selbst.
Die Kosten für den Unfallgutachter Charlottenburg werden zu 100 % von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen. Das gilt auch für die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen möchten.
Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag beinhaltet die reinen Reparaturkosten des Unfallschadens. Erstellt wird der Kostenvoranschlag von der Werkstatt, die Sie wählen dürfen oder Ihrem Unfallgutachter. Allerdings können Sie mit einem reinen Kostenvoranschlag keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend machen und der Kostenvoranschlag hat keine Beweiskraft vor Gericht.
Unser Tipp: Autoversicherungen akzeptieren einen vom Unfallgutachter erstellten Kostenvoranschlag eher als einen, der von der Werkstatt erstellt wurde.
Unfallgutachten
Das professionell erstellte Unfallgutachten ist sehr viel umfangreicher und listet alle Schadenersatzansprüche auf, die Sie als Unfallgeschädigter haben. Zudem hat das Unfallgutachten Beweiskraft vor Gericht, sollte sich die Schadenregulierung nicht außergerichtlich durchführen lassen. Die Beauftragung unseres Unfallgutachters hat für Sie weitere Vorteile, denn der Unfallgutachter Charlottenburg hilft Ihnen bei der Durchsetzung weiterer Ansprüche, die Sie als Unfallgeschädigter haben.
Unfallgutachter Charlottenburg vertritt Ihre Interessen
Wie Sie sich gegen Mogeleien der Autoversicherungen durchsetzen
Der Markt der Versicherungen ist eng und der Konkurrenzkampf groß. Häufig sind die Ausgaben der Versicherungen höher als die Einnahmen durch Versicherungsbeiträge. Da muss an allen Ecken und Enden gespart werden. Aber bitte nach an Ihrer Schadenregulierung. Unser Unfallgutachter Charlottenburg kennt alle Tricks der Versicherungen und kann Ihnen helfen Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchzusetzen.
Gerne wird der eigene Unfallgutachter empfohlen, das Unfallgutachten kommt mit Kürzungen und Streichungen zurück oder der Unfallgeschädigte wird mit einem „ganz tollen Angebot“ versucht zu überzeugen. Nicht immer ganz einfach sich gegen die Tricks der Versicherungen zu wehren und den langen Atem zu bewahren.
Und natürlich wird man Sie auch nicht freiwillig auf Ansprüche hinweisen, die Ihnen zustehen. Was Sie nicht wissen, können Sie nicht geltend machen.
Wir schon, denn unser Unfallgutachter ist allein Ihnen und Ihrem Recht verpflichtet.