Wertminderung nach einem Verkehrsunfall

Merkantile und technische Wertminderung

Es wird unterschieden zwischen der merkantilen und technischen Wertminderung nach einem Verkehrsunfall. Die Höhe der Wertminderung ist häufig ein Streitpunkt zwischen Unfallgeschädigtem und Versicherung des Unfallverursachers.

Ihr Kfz-Gutachter Berlin-Charlottenburg hat Ihnen die wichtigsten Informationen zur Wertminderung kurz und kompakt zusammengefasst.

Wertminderung – Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

WertminderungUnfallwagen schon nach einem abgefahrenen Außenspiegel?

Tatsächlich existiert keine gesetzliche Regelung ab wann ein Auto als Unfallwagen gilt. Reicht es schon, wenn der Außenspiegel abgefahren wird oder muss es sich um einen größeren Schaden handeln?

Der BGH hat entschieden, dass ein potenzieller Käufer über jeden Schaden informiert werden muss, der über einen Bagatellschaden hinausgeht. Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden bezeichnet, dessen Reparatur nicht teurer als ca. 750,00 Euro ist.

Nun ist es aber nicht ganz zu entscheiden, ob es sich um einen meldepflichtigen Unfallschaden oder einen Bagatellschaden handelt, denn allein die Reparaturkosten sind nicht ausschlaggebend. Es ist ratsam einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.

Die Frage, ab wann ein PKW als Unfallwagen eingestuft wird, ist wichtig für die Berechnung der Wertminderung, zu der wir jetzt kommen und mit der merkantilen Wertminderung beginnen.

Die merkantile Wertminderung nach einem Verkehrsunfall

Die theoretische Wertminderung eines Unfallfahrzeuges

Die merkantile Wertminderung bezeichnet die theoretische Wertminderung eines Unfallfahrzeuges. Nach dem Unfall wird eingeschätzt welchen Wert der PKW bei einem Weiterverkauf ohne Unfall hätte und welchen Wert das Fahrzeug nun wert ist. Die Differenz aus beiden Beträgen steht Ihnen als Unfallgeschädigter im Rahmen der Schadenregulierung zu. Für die Berechnung ist gesetzlich keine festgelegte Formel vorgesehen. Es können verschiedene Methoden angewandt werden.

Die häufigsten Berechnungsmethoden der merkantilen Wertminderung:

  • Prämien-Berechnung der Kfz-Versicherung
  • Wertminderungstabelle von Ruhkopf/Sahm
  • Berechnungsmethode des TÜV
  • Berechnung nach dem Modell des BVSK
  • Berechnungsmethode nach Halbgewachs/Berger
  • Das Kasseler Modell als Grundlage
  • Minderwert nach der Entschließung des 13. Verkehrsgerichtstages
  • Das Hamburger Modell

Die technische Wertminderung nach einem Unfall

Dank moderner Reparaturmethoden nur noch selten

Die technische Wertminderung wird dank moderner Reparaturmethoden nur noch selten gebraucht. Sie wird angewandt, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur immer noch technische Beeinträchtigungen aufweist. Das können Beeinträchtigungen der Gebrauchsfähigkeit sein, optische Beeinträchtigungen, Einschränkungen in der Betriebssicherheit oder in der Lebensdauer.

In welchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Wertminderung?

Sonderfälle ohne Wertminderung

In einigen Sonderfällen besteht kein Anspruch auf die Wertminderung. Diese Sonderfälle wurden von Ruhkopf/Sahm festgelegt.

Ist das Fahrzeug älter als fünf Jahre und / oder hat mehr als 100.000 Kilometer gelaufen, besteht kein Anspruch auf die Wertminderung. Eine Ausnahme bilden Oldtimer. Siehe dazu auch „Oldtimer Gutachten“.

Die Wertminderung entfällt auch bei einem Totalschaden. In diesem Fall zahlen Autoversicherungen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Unfallwagens.

Bei reinen Blech- und Bagatellschäden lehnen Autoversicherungen die Wertminderung oftmals ebenfalls ab, wenn das Reparaturkostenverhältnis unter 10 % liegt. Das bestätigen auch viele Gerichte.

Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm

Beispielrechnung einer Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm

Da die Wertminderung sehr häufig nach Ruhkopf/Sahm berechnet wird, stellen wir Ihnen für diese Berechnungsmethode ein Beispiel zur Verfügung. Ruhkopf/Sahm legt für die Berechnung der Wertminderung das Alter des Fahrzeuges zugrunde, die Schadenshöhe, das Zulassungsjahr, die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert.

Das prozentuale Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert wird in drei Kategorien gegliedert: 10 % – 30 %, 30 % – 60 % und 60 % – 90%.

Für die Berechnung addiert der Kfz-Gutachter die Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert und multipliziert dann die Summe mit dem Faktor der Wertminderung.

Das hört sich nicht nur kompliziert an, es ist auch kompliziert. Hinzu kommt, dass die Berechnungsmethoden alle eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Wie diese Ungenauigkeit zustande kommt, erklären wir nachfolgend.

Berechnung der Wertminderung durch einen Kfz-Sachverständigen

Kfz-Sachverständigenbüro Berlin-Charlottenburg

Obwohl unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Verfügung stehen, bleiben immer noch Faktoren zur endgültigen Berechnung offen. So kann die Entwicklung des Automarktes ebenso wenig vorhergesehen werden wie auch neue Reparaturmethoden. In der Regel bleibt es dem Kfz-Gutachter überlassen die Wertminderung anhand des Kfz-Unfallgutachtens festzusetzen. Wird diese von der gegnerischen Versicherung nicht akzeptiert, bzw. fällt deren Berechnung anders aus, muss ein Gericht die Entscheidung treffen. Das ist leider nicht selten, denn oftmals setzen die gegnerischen Versicherungen die Wertminderung geringer an, um ihre Kosten zu senken.

Notfalls mit anwaltlicher Hilfe

Benötigen Sie ein Gutachten zur Berechnung der Wertminderung Ihres Autos / Motorrades nach einem Unfall, kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro Berlin-Charlottenburg. Unser Kfz-Gutachter erstellt Ihnen eine Berechnung der Wertminderung. Diese reichen Sie oder wir bei der gegnerischen Versicherung ein. Sollte die Versicherung die Höhe der Wertminderung anzweifeln, ziehen wir gerne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Als Unfallgeschädigter ohne Mitschuld am Unfallhergang haben Sie das Recht einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten werden ebenso wie die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung übernommen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Anwalt, mit dem unser Sachverständigenbüro schon viele Jahre zusammenarbeitet. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Gerne können Sie uns auch schriftlich einen Rückruftermin nennen.

 

IngoNoack

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