Autounfall was tun – so verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

Kfz-Gutachter erklärt kurz und kompakt was nach einem Unfall wichtig ist

Autounfall was tun. Nach dem ersten Schreck zittern erstmal die Knie und der Schaden wird begutachtet. Doch wie verhalten Sie sich richtig, ohne dass Sie sich, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährden? Unser Kfz-Sachverständiger hat Ihnen kurz und kompakt einen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen nach einem Autounfall helfen soll.

Autounfall was tun – Bewahren Sie nach einem Unfall einen kühlen Kopf

Autounfall was tunSchritt für Schritt nach einem Unfall richtig handeln

  • Sichern Sie die Unfallstelle. Schalten Sie die Warnblinker ein und stellen Sie das Warndreieck auf. Ziehen Sie die Warnweste an.
  • Rufen Sie die Polizei und falls notwendig einen Krankenwagen.
  • Polizei 110 / Feuerwehr 112
  • Leisten Sie Erste Hilfe, wenn es zu einem Personenschaden kam.
  • Prüfen Sie, ob Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug / den Fahrzeugen austreten.

Wichtig: Bei kleinen Blechschäden können Sie die beteiligten Fahrzeuge an die Seite oder auf den Standstreifen fahren. Bei größeren Schäden belassen Sie die Unfallstelle unverändert, sichern diese nur und warten das Eintreffen der Polizei ab.

Autounfall was tun – Die Informationen zum Unfallhergang

Was Sie selbst vor dem Eintreffen der Polizei tun können

Die Polizei wird den gesamten Unfall aufnehmen und dokumentieren. Sie können bis zum Eintreffen der Polizei selbst handeln.

  • Beginnen Sie mit der Suche nach Augenzeugen. Notieren Sie sich deren Name und Adresse, wenn diese die Informationen preisgeben und bitten Sie die Zeugen, dass sie sich der Polizei zur Verfügung stellen.

 

  • Bitten Sie den Unfallverursacher Ihnen Name und Anschrift zu nennen und notieren Sie sich das Kennzeichen. Vielleicht überlegen Sie jetzt warum wir Ihnen diese Empfehlung geben. Nicht selten passiert ist, dass der Unfallverursacher kurz vor dem Eintreffen der Polizei Gas gibt und verschwindet.

 

  • Vielleicht hat der Unfallverursacher seine Vertragsnummer der Kfz-Haftpflichtversicherung bei sich. Notieren Sie diese. Alternativ kann Ihr Kfz-Gutachter diese Information für Sie anschließend herausfinden.

 

  • Notieren Sie sich den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls.

 

  • Sicher haben Sie ein Smartphone bei sich. Machen Sie Fotos vom Unfallort.

 

  • Wenn möglich, fertigen Sie auch eine Skizze vom Unfallort an.

Autounfall tun – Der Europäische Unfallbericht

Haben Sie einen im Handschuhfach?

Jeder Autofahrer sollte zwei Europäische Unfallberichte als Vordrucke in seinem Handschuhfach liegen haben. Eines ist für Sie, das andere für den Unfallverursacher. Im Europäischen Unfallbericht werden alle Informationen zusammengefasst, die Sie zusammengetragen haben. Der Europäische Unfallbericht ist als Ergänzung zum polizeilichen Unfallbericht gedacht und beantwortet detailliert alle Fragen zum Unfallhergang.

Haben Sie den Europäischen Unfallbericht ausgefüllt, lassen Sie ihn von allen Personen unterschreiben, die am Unfall beteiligt waren.

Wichtig zu wissen: Der Europäische Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis und wirkt sich auch nicht negativ auf den Versicherungsschutz aus. Er kann vor Gericht und für Versicherungen verwendet werden.

Muss ich unbedingt die Polizei rufen?

Sie sollten die Polizei benachrichtigen, wenn…

…Personen verletzt wurden. In diesem Fall können Sie nicht darauf verzichten die Polizei und die Feuerwehr zu benachrichtigen. Ist der Unfallhergang unklar oder strittig, müssen Sie ebenfalls die Polizei benachrichtigen. Weitere Gründe sind: Alkohol und Drogen, Fahrerflucht und wenn der Verdacht besteht, dass der Unfall vorgetäuscht wurde.

Ist es zu einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze gekommen, sollten Sie ebenfalls die Polizei benachrichtigen, auch wenn der Unfallhergang und die Schuldfrage geklärt sind. Die Einigung mit der Versicherung ist sehr viel einfacher, wenn es einen Unfallbericht der Polizei gibt.

Handelt es sich um einen Bagatellschaden und beide Parteien sind sich einig, können Sie auch darauf verzichten die Polizei zu informieren. In diesem Fall sollten Sie sich aber unbedingt den Personalausweis zeigen lassen, Name, Anschrift und Kennzeichen notieren. Geben Sie sich nicht allein mit der Handynummer zufrieden.

Autounfall was tun – Versicherung und Kfz-Gutachter

Lassen Sie ein Kfz-Gutachten erstellen

Haben Sie den Unfall verursacht, sind Sie verpflichtet innerhalb den nächsten sieben Tagen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Das müssen Sie schriftlich tun und am besten per Einschreiben, sodass Sie nachweisen können das Schriftstück fristgerecht abgesendet zu haben.

Wurden Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, raten ich Ihnen als Kfz-Sachverständiger ein Unfallgutachten zu beauftragen. Das unabhängige Kfz-Gutachten hilft Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Versicherungen zahlen nicht gerne und werden alles versuchen die Schadenssumme nach unten zu „korrigieren“. Gegen die Profis der Autoversicherungen anzukommen, ist schwierig. Mit Ihrem eigenen Unfallgutachten und der Unterstützung unseres Kfz-Sachverständigen werden Sie sich einfacher durchsetzen können.

Kosten für einen Unfallgutachten und Rechtsanwalt

Sind Sie unschuldig, zahlen die gegnerischen Versicherungen

Sie haben sowohl das Recht auf ein eigenes Kfz-Gutachten als auch auf einen Rechtsanwalt. Beide Leistungen werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Diese Regelung gilt, wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen.

Rufen Sie uns im Schadensfall an und lassen Sie sich von unserem Kfz-Gutachter beraten und Ihr unabhängiges Unfallgutachten erstellen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer und einen Rückruftermin nennen. Wir melden uns zu dem von Ihnen genannten Termin gerne bei Ihnen.

IngoNoack

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