Unfall Recht – ein Überblick über Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Kfz-Gutachter gibt einen kurzen Einblick in das Unfall Recht

Das Unfall Recht ist in Deutschland gesetzlich geregelt und die Ansprüche, die Sie als Unfallgeschädigter haben sind fest verankert. Und dennoch werden Unfallgeschädigte immer wieder um ihre Rechte gebracht. Frei nach dem Motto: „Was Sie nicht wissen, können Sie bei der Schadenregulierung nicht geltend machen“, nutzen Autoversicherungen die Unwissenheit, um möglichst wenig zahlen zu müssen.

Unser Kfz-Sachverständigenbüro für Unfallgutachten in Berlin-Charlottenburg, Berlin-Wilmersdorf, Berlin und Brandenburg hat einen kurzen Leitfaden für Sie zusammengestellt.

Unfall Recht – Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten

Unfall Recht Berlin CharlottenburgOder bei einem Bagatellschaden auf einen Kostenvoranschlag

Das Unfall Recht sieht vor, dass Sie als Unfallgeschädigter ein Recht auf ein eigenes und unabhängiges Unfallgutachten haben, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen. Die Kosten hat zu 100 % die Autoversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernommen. Bagatellschaden = Reparaturkosten bis ca. 750,00 Euro.

Unfall Recht – Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

Reparatur oder Totalschaden

Die Reparaturkosten werden in vollem Umfang erstattet, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Höhe der Reparaturkosten lassen Sie am besten durch ein professionelles Unfallgutachten ermitteln.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand, der sich aus den Reparaturkosten plus Wertminderung zusammensetzt, den Wiederbeschaffungswert des PKW vor dem Unfall um 30 % übersteigt. In diesem Fall zahlen Autoversicherungen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Der Restwert bezeichnet den Wert des Fahrzeuges / Motorrad nach dem Unfall.

Unfall Recht – Mietwagengebühren oder Nutzungsausfallentschädigung

Bleiben Sie nach dem Unfall mobil

Sie haben die Wahl zwischen der Erstattung der Mietwagengebühren und der Nutzungsausfallentschädigung. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, wird Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines PKW / Motorrad bezahlt. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist in verschiedene Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, das verunfallt ist.

Sind Sie auf ein Fahrzeug angewiesen, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung ein Mietwagen zu, dessen Gebühren die gegnerische Versicherung übernimmt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „Nutzungsausfall“.

Unfall Recht – das komplexe Thema der Wertminderung

Was ist ein Unfallwagen noch wert?

Da reicht schon ein kleiner Blechschaden nach einem Unfall und das Fahrzeug hat einen geringeren Wert als vor dem Unfall. Wer gleicht die sogenannte Wertminderung nach einem Unfall aus? Eine eindeutige gesetzliche Regelung ab wann ein PKW als Unfallwagen gilt, gibt es nicht.

Unterschieden wird zwischen der technischen und merkantilen Wertminderung. Die merkantile Wertminderung bezeichnet die theoretische Minderung des Wertes. Nach dem Unfall wird eingeschätzt, was der PKW vor dem Unfall wert gewesen ist und was er nun wert ist. Die Differenz steht Ihnen im Rahmen der Schadenregulierung zu. Die häufigste Berechnungsmethode erfolgt nach Ruhkopf/Sahm, die auch vom BGH herangezogen wird.

Die technische Wertminderung liegt vor, denn der verunfallte PKW nicht ohne bleibende Schäden instandgesetzt werden kann. Da sich die Reparaturmethoden mit den Jahren immer weiter verbessert haben, wird die technische Wertminderung nur noch selten angewandt. Ausführliche Informationen zur Wertminderung finden Sie unter „Wertminderung“.

Unfall Recht nach einem Totalschaden

Entsorgungskosten & Co

Liegt ein Totalschaden vor, haben Sie Anspruch auf die Abschleppkosten, die Entsorgungskosten sowie die Ab- und Anmeldegebühren für das verunfallte und neue Auto. Unterschieden wird zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden. Hinzu kommt, dass Sie möglicherweise Anspruch auf die 130 % Regelung haben. Ein weiteres Thema im Unfall Recht bezüglich des Totalschadens ist der sogenannte unechte Totalschaden. Da das Thema sehr komplex ist, beraten wir Sie gerne persönlich und geben Ihnen umfassend Auskunft zu allen Möglichkeiten, die Ihnen im Falle eines Totalschadens zustehen.

Unfall Recht – Der Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Die häufigsten Schadensersatzansprüche für Unfallgeschädigte

Nach einem Unfall mit einem finanziellen und / oder körperlichen Schaden (Personenschaden) haben Sie zahlreiche Schadensersatzansprüche. Wir nennen Ihnen die häufigsten Schadenersatzansprüche und beraten Sie in unserem Kfz-Sachverständigenbüro gerne persönlich.

Ihnen stehen unter anderem zu:

  • Schmerzensgeld
  • Babysitterkosten
  • Ersatz für die beschädigte Kleidung
  • Innenreinigung des PKW
  • Ersatz für die Rückstufung in der Kfz-Kaskoversicherung
  • Unkostenpauschale
  • Erstattung der Zinsen bei Kreditbeanspruchung vor Vorleistungen

Die einzelnen Posten sind jeweils auch wieder gesetzlich geregelt. Leider können wir Ihnen an dieser Stelle nicht alle Schadensersatzansprüche im Detail aufführen. Rufen Sie unseren Kfz-Sachverständigen an und vereinbaren Sie einen Termin. Gerne beraten wir Sie persönlich und empfehlen Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche nicht in vollem Umfang anerkennt.

Unfall Recht – Kfz-Sachverständigenbüro berät Sie persönlich

Kfz-Sachverständiger Berlin-Charlottenburg

Rufen Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin-Charlottenburg an und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung. Ganz egal, ob Sie sich über Ihre Rechte informieren möchten oder die gegnerische Versicherung Probleme bei der Schadenregulierung macht, unser Kfz-Gutachter berät Sie gerne persönlich. Wir besuchen Sie auch gerne zuhause. Wünschen Sie einen Rückruftermin, nutzen Sie unser Kontaktformular und nennen Sie uns Ihre Telefonnummer und den gewünschten Termin. Wir rufe Sie gerne zurück.

 

IngoNoack

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