Nutzungsausfall vom Kfz-Gutachter berechnen lassen

Ratgeber zur Nutzungsausfallentschädigung

Wurden Sie mit Ihrem Auto unschuldig in einen Unfall verwickelt, steht Ihnen im Rahmen der Schadenabwicklung die Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese gleicht den Nutzungsausfall aus, wenn Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können. Sie haben auch bei einem Totalschaden Anspruch auf den Ausgleich des Nutzungsausfalls für den Zeitraum der Neuanschaffung eines Autos.

Ihr Kfz-Sachverständiger fasst kurz und kompakt den Nutzungsausfall zusammen. Für eine persönliche Beratung rufen Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin-Charlottenburg an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Inhalt Nutzungsausfall:

  • Was bedeutet die Nutzungsausfallentschädigung?
  • Wann steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung zu?
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall?
  • Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
  • Nutzungsausfall bei einem Totalschaden
  • Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Was bedeutet die Nutzungsausfallentschädigung?

NutzungsausfallReparatur oder Totalschaden des verunfallten PKW

Befindet sich Ihr Auto nach einem Unfall in der Werkstatt oder müssen Sie nach einem Totalschaden ein neues Fahrzeug anschaffen, steht Ihnen für diesen Zeitraum die Nutzungsausfallentschädigung zu.

Wichtig zu wissen: Oldtimer, Quads und Wohnmobile sind vom Nutzungsausfall in der Regel ausgenommen, denn sie zählen zu den sogenannten Freizeitfahrzeugen. Es wird nur eine Ausnahme gemacht, wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass Sie zum Beispiel das Wohnmobil für eine Reise gebraucht hätten.

Wann steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung zu?

Der Nutzungswille kurz erklärt 

Sie haben nur einen Anspruch, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind und auch keine Mitschuld am Unfallhergang tragen. Außerdem müssen Sie Ihren Nutzungswillen plausibel begründen und darlegen.

Der Nutzungswille ist der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug auch tatsächlich täglich benötigen, zum Beispiel, um Ihre Arbeitsstelle zu erreichen und / oder die Kinder in den Kindergarten oder die Schule zu bringen. Den Nutzungswillen können Sie auch begründen Auch ein Urlaub oder eine Fahrgemeinschaft können den Nutzungswillen begründen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Welche Entscheidung lohnt sich finanziell für Sie? 

Häufig versuchen Haftpflichtversicherungen den Nutzungsausfall zu umgehen und den Geschädigten auf einen Mietwagen hinzuweisen. Das hat einen ganz einfachen Grund, denn je neuwertiger und hochpreisiger das Fahrzeug ist, desto höher fällt auch der Nutzungsausfall aus und die Kosten für einen Mietwagen wären günstiger. Die exakte Summe hängt individuell vom Fahrzeugmodell, Hubraum, Baujahr und der Ausstattung Ihres Fahrzeugs ab. Nicht selten versuchen Versicherungen auch das Fahrzeug falsch zu kategorisieren, also einer niedrigeren Gruppe zuzuweisen, um die Kosten für den Nutzungsausfalle zu senken.

Besprechen Sie sich vor der Entscheidung zwischen Nutzungsausfall und Mietwagen am besten mit Ihrem Kfz-Sachverständigen und lassen Sie sich ausrechnen, wie Sie sich finanziell besser stehen. Notfalls ziehen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu, um Ihre Schadenersatzansprüche, die Ihnen gesetzlich zustehen, durchzusetzen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Anwalt mit dem wir schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten.

Wie lange wird der Nutzungsausfall gezahlt?

Zeitraum der Nutzungsausfallentschädigung 

Tatsächlich ist der Zeitraum des Nutzungsausfalls im Verkehrsrecht nicht eindeutig definiert. In der Regel zahlen Kfz-Haftpflichtversicherungen maximal 14 Tage. Befindet sich Ihr Fahrzeug länger als 14 Tage in der Werkstatt, zum Beispiel, weil ein Ersatzteil in der Lieferung länger benötigt, kann man versuchen die Nutzungsausfallentschädigung auch für einen längeren Zeitraum geltend zu machen. Auch hier können, bzw. müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

Unser Rat: Lassen Sie sich von der Werkstatt schriftlich nachweisen, dass Sie sich zeitnah um die Reparatur gekümmert haben und in welchem Zeitraum die Reparatur angedacht ist.

Nutzungsausfall bei einem Totalschaden

Welche Ansprüche haben Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung. Sie sind können Ihr Fahrzeug definitiv nicht nutzen und sind zwingend auf einen Ersatz angewiesen.

Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich seitens der Werkstatt die Dauer der Ersatzbeschaffung dokumentieren lassen. Ob Sie sich für einen Neuwagen, einen Mietwagen der einen Leihwagen entscheiden, ist allein Ihre Entscheidung. Wichtig ist nur, dass Sie der Versicherung die Dauer schriftlich bestätigen lassen und so vorbeugen, dass die gegnerische Versicherung die Zahlung nicht reduziert der gar verweigert.

Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Fahrzeugmodell, Hubraum, Baujahr und der Ausstattung

Für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung wird eine Tabelle zugrunde gelegt. Diese Tabelle kategorisiert Fahrzeuge in Gruppen von A bis L. Fällt Ihr Fahrzeug zum Beispiel in die Gruppe D, erhalten Se 38,00 Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. In der Gruppe L wären es 175,00 Euro pro Tag.

In welche Gruppe Ihr Fahrzeug eingestuft wird, hängt vom Fahrzeugmodell, Hubraum, Baujahr und der Ausstattung ab. So kann ein Fahrzeug gleichen Typs, aber unterschiedlicher Ausstattung und Baujahr in zwei verschiedene Gruppen eingestuft werden.

Lassen Sie prüfen, ob Ihnen der Nutzungsausfall zusteht

Kfz-Sachverständiger berät Sie

Lassen Sie von unserem Kfz-Sachverständigen in Berlin-Charlottenburg prüfen, ob Ihnen der Nutzungsausfall zusteht und wenn ja, ob Sie sich für die Nutzungsausfallentschädigung oder die Kostenübernahme für einen Mietwagen entscheiden sollten. Bevor Sie eine Entscheidung treffen und / oder dem Angebot der gegnerischen Versicherung zustimmen, holen Sie sich am besten immer einen Expertenrat ein, denn Versicherungen haben in der Regel immer nur eines im Sinn. Ihren eigenen finanziellen Vorteil und ganz selten den Vorteil, der Ihnen zusteht.

IngoNoack

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