Gutachten oder Kostenvoranschlag nach einem Unfall?
Kfz-Sachverständiger Charlottenburg klärt auf
Gutachten oder Kostenvoranschlag nach einem Unfall? Was ist besser und welche Leistung wird von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt? Ihr Kfz-Sachverständiger fasst den Unterschied und den Anspruch kurz und kompakt für Sie zusammen.
Sie benötigen ein Unfallgutachten und wollen Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen? Rufen Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin-Charlottenburg an. Wir stehen Ihnen während der gesamten Schadenregulierung beratend zur Seite und erstellen ein neutrales und objektives Unfallgutachten.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Welche Kosten übernimmt die Autoversicherung des Unfallverursachers?
Bevor wir die Frage beantworten, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoller ist, wollen wir kurz auf die Kostenübernahme eingehen.
Ist nur ein Bagatellschaden entstanden, übernimmt die Autoversicherung des Unfallverursachers nur die Kosten für einen Kostenvoranschlag. Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten ca. 750,00 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall würde die Versicherung ein Gutachten nicht bezahlen.
Tragen Sie eine Mitschuld am Unfallhergang, müssen Sie sich anteilig an den Kosten für ein Gutachten beteiligen. Das Gutachten wird nur zu 100 % von der Versicherung übernommen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen. In diesem Fall müssen Sie selbst entscheiden, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für Sie in Frage kommt.
Neben der Frage der Kosten, ist aber auch zu klären worin die Unterschiede zwischen einem Unfallgutachten und einem Kostenvoranschlag liegen.
Definition Kostenvoranschlag nach einem Unfall
Die „kleine“ Variante eines Unfallgutachtens
Ein Kostenvoranschlag ist so etwas wie die „kleine“ Variante eines Unfallgutachtens. Der Kostenvoranschlag beinhaltet nur die zu erwartenden Reparaturkosten. Er kann von einem Kfz-Gutachter oder der Werkstatt erstellt werden, in der Sie Ihr Auto reparieren lassen möchten. Weitere Schadensersatzansprüche werden aber nicht aufgeführt und der Kostenvoranschlag hat keine Beweiskraft vor Gericht, falls sich die Schadenregulierung nicht außergerichtlich durchführen lässt.
Hinzu kommt, dass Versicherungen den Kostenvoranschlag ganz gerne anzweifeln, wenn er von der Werkstatt erstellt wird. Die Werkstatt legt die Arbeitsstunden und die Materialkosten zugrunde. Versicherungen unterstellen ganz gerne, dass die Reparaturkosten zu hoch angesetzt sind, weil die Werkstatt zu viele Arbeitsstunden angesetzt hat. Es lohnt sich den Kostenvoranschlag von einem Kfz-Gutachter erstellen zu lassen.
Definition Gutachten nach einem Unfall
Umfangreiches Unfallgutachten für die Schadenregulierung
Tragen Sie keine Mitschuld am Unfallgeschehen, werden die Kosten für ein Gutachten zu 100 % von der gegnerischen Autoversicherung übernommen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Ihnen entstehen also keine Kosten für das Sachverständigenhonorar und die Gutachtenerstellung. Sie haben zudem die freie Wahl eines Kfz-Gutachters, auch wenn die Versicherung Ihnen einen Vorschlag macht oder gar den eigenen Gutachter empfiehlt. Darauf sollten Sie sich keinesfalls einlassen.
Der größte Unterschied zu einem Kostenvoranschlag ist die Komplexität des Gutachtens. Das Unfallgutachten beinhaltet alle Punkte, die für die Schadenregulierung relevant sind und das sind weit mehr als die reinen Reparaturkosten.
- Reparaturkosten und Reparaturdauer
- Mietwagengebühren oder Nutzungsausfallentschädigung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Merkantile oder technische Wertminderung
Über die genannten Leistungen stehen Ihnen nach einem Unfall weitere Leistungen zu, unter anderem die Abschleppkosten, die Entsorgungskosten nach einem Totalschaden, die Ab- und Anmeldegebühren und Schadensersatz bei einem Personenschaden. Weitere Leistungen haben wir Ihnen unter „Unfall Recht“ zusammengefasst.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – wann ist ein Unfallgutachten zu bevorzugen?
Das Unfallgutachten hat Beweiskraft vor Gericht
Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, ist ein Unfallgutachten dem Kostenvoranschlag immer vorzuziehen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen. Ein professionelles Gutachten, das von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wird, hat Beweiskraft vor Gericht und leider ist es zu erwarten, dass die gegnerische Versicherung nicht anstandslos zahlt.
Wir bekommen nahezu jedes Gutachten mit Kürzungen und Streichungen zurück und müssen Widerspruch einlegen. Lässt die Schadenregulierung nicht außergerichtlich durchführen, müssen wir in der Regel sogar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.
Muss ein Anwalt eingeschaltet werden, haben Sie zum einen die freie Wahl des Rechtsanwaltes und zum anderen muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Rechtsanwalt im Zuge der Schadenregulierung übernehmen. Die Hilfe des Anwalts ist eine weitere Versicherungsleistung, die Ihnen im Schadenfall zusteht.
Kfz-Sachverständigenbüro Charlottenburg erstellt Gutachten oder Kostenvoranschlag
Ihr Kfz-Sachverständiger direkt vor Ort in Berlin-Charlottenburg
Die regionale Ansässigkeit unseres Kfz-Sachverständigenbüros hat für Sie Vorteile. Wir sind nach einem Unfall schnell vor Ort, können die Begutachtung auch in der Werkstatt oder bei Ihnen zuhause vornehmen. Ihr Kfz-Sachverständiger ist bei allen Fragen rund um die Schadenregulierung direkt vor Ort ansprechbar und wir besuchen Sie auch gerne zuhause.
Hinzu kommt, dass wir unsere „Pappenheimer“ kennen. Bei einem Unfall in Berlin sind in der Regel auch ansässige Autoversicherungen für die Schadenregulierung zuständig. Man kennt sich und vor allem kennen wir die Tricks, mit denen Versicherungen arbeiten, wenn sie zahlen müssen.
Bei Verkehrsunfällen in Berlin-Charlottenburg rufen Sie uns am besten gleich an. Wir sind schnell vor Ort und nehmen die Begutachtung des Unfallschadens noch am Unfallort vor. Ist das zeitlich nicht möglich, kommt unser Kfz-Sachverständiger gleich am nächsten Tag in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Verlassen Sie sich auf die professionelle Beratung und Hilfe unseres Kfz-Sachverständigen.