Reparaturkosten nach einem Unfall

Welche Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wer übernimmt die Reparaturkosten und in welcher Höhe werden sie übernommen? Unser Kfz-Sachverständiger beantwortet diese und weitere Fragen nachfolgend für Sie.

Für ein persönliches Beratungsgespräch und / oder ein Kfz-Unfallgutachten rufen Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin-Charlottenburg an und vereinbaren einen Termin. Gerne können Sie uns auch einen Rückruftermin nennen.

Wichtig zu wissen: Die Reparaturkosten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur übernommen, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Definition Totalschaden: Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall um mehr als 30 % übersteigt.

Generell gilt: Haben Sie den Unfall nicht verschuldet und tragen auch keine Mitschuld am Unfallhergang, werden die Reparaturkosten in voller Höhe von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.

Reparaturkosten bei einem Bagatellschaden

ReparaturkostenKostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis

Ein Bagatellschaden beziffert einen Schaden, dessen Reparaturkosten ca. 750,00 Euro nicht übersteigen. Davon abweichend kann die Schadenhöhe in einigen Gerichtsbezirken auch bei ca. 1.000,00 Euro liegen. Für die Kostenübernahme eines Bagatellschadens durch die gegnerische Versicherung reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis, der bei der Versicherung eingereicht wird.

Kfz-Gutachter Tipp: Einige Werkstätten möchten direkt mit der Versicherung abrechnen. Unterschreiben Sie keine pauschale Abtretungserklärung. Besteht eine Kaskoversicherung, beschränken Sie die Abtretungserklärung auf die reinen Reparaturkosten.

Reparaturkosten oberhalb eines Bagatellschadens

Beweissicherung mit einem Unfallgutachten

Bei Reparaturkosten oberhalb eines Bagatellschadens, also mehr als ca. 750,00 Euro, sollten Sie zur Beweissicherung ein Unfallgutachten durch unseren Kfz-Sachverständigen anfertigen lassen.

Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht verwirren, die Ihnen unter Umständen abraten wird und ein eigenes Unfallgutachten erstellen lässt. Nahezu alle Versicherungen haben ein starkes Interesse der Minderung der Schadenhöhe und werden nicht unversucht lassen, Ihren Schaden kleinzurechnen.

Die Kosten für das Unfallgutachten durch einen Kfz-Sachverständigen muss die gegnerische Versicherung im Rahmen der Haftungsquote übernehmen! Das gilt auch, wenn die Versicherung ein eigenes Unfallgutachten erstellen lässt.

Wichtig zu wissen: Auch diese Erfahrung hat unser Kfz-Gutachter schon sehr häufig gemacht. Die Versicherung wird möglicherweise versuchen Ihnen zu einer Werkstatt zu raten. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Sie haben die freie Werkstattwahl, auch wenn Sie sich für eine Markenwerkstatt entscheiden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.

Reparaturkosten auf Basis der fiktiven Abrechnung

Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie können sich die Reparaturkosten auf Basis einer fiktiven Abrechnung erstatten lassen. Es steht Ihnen völlig das Auto nach einem Unfall reparieren zu lassen oder eben nicht. Oder als dritte Variante das Fahrzeug selbst zu reparieren. Für die fiktive Abrechnung der Reparaturkosten benötigen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten. Beides sollte von einem Sachverständigen erstellt werden. Die Höhe der Reparaturkosten bei einer fiktiven Abrechnung ist maximal der Wiederbeschaffungswert, von dem der Restwert abgezogen wird.

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten nicht zahlt?

Inanspruchnahme der Kaskoversicherung

Zahlt die gegnerische Versicherung nicht vollständig oder erst einmal gar nicht, können Sie die Reparaturkosten über Ihre Kaskoversicherung abrechnen. Mit dem sogenannten Quotenvorrecht steht Ihnen das Recht zu die Selbstbeteiligung, den erlittenen Rabattverlust, also die Höherstufung, und weitere noch nicht erstattete Schadenspositionen von der gegnerischen Versicherung zurückfordern.

Weitere Leistungen neben den Reparaturkosten

Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Neben der Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall stehen Ihnen weitere Leistungen zu, die Ihnen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Wertminderung

Hat Ihr Fahrzeug einen erheblichen Schaden erlitten, steht Ihnen die sogenannte Wertminderung zu. Dazu haben wir Ihnen unter „Wertminderung“ einen ausführlichen Artikel erstellt. Ihr Fahrzeug darf nicht älter als fünf Jahre sein und nicht mehr als 100.000 km gelaufen haben. Die Wertminderung wird vom Kfz-Gutachter berechnet und stellt den Wert dar, um den der Verkaufspreis nach einem Unfall gesunken ist.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Sind Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen und können dieses während der Reparatur nicht nutzen, steht Ihnen entweder die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagengebühren zu. Oftmals ist die Entscheidung für die Nutzungsausfallentschädigung die finanziell bessere Wahl. Lassen Sie sich von unserem Kfz-Gutachter persönlich beraten und entscheiden Sie erst, wenn Sie beide Varianten miteinander verglichen haben.

Weitere Kosten

Zu den weiteren Kosten, auf die Sie Anspruch haben, gehören die Abschleppkosten, die Entsorgungskosten im Falle eines Totalschadens, die Ab- und Anmeldekosten bei einem Totalschaden und die Umbaukosten.

Außerdem haben Sie das Recht auf einen Anwalt, wir empfehlen immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie vertritt, wenn die Schadenregulierung nicht problemlos abgewickelt werden kann.

Kfz-Sachverständiger berät Sie zu den Reparaturkosten und weiteren Rechten

Kfz-Sachverständigenbüro Berlin-Charlottenburg

Unser Kfz-Sachverständiger erstellt Ihr Unfallgutachten für die Schadenregulierung und berät Sie zu allen Fragen, die nach einem Unfall entstehen. Mit seiner langjährigen Erfahrung kennt unser Kfz-Sachverständiger alle Tricks der Versicherungen und kann Sie umfassend beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, sollte die Schadenregulierung dies erfordern. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

IngoNoack

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